Beispiel
Wissenswertes
- Detektivkosten sind im Rahmen der Notwendigkeit, soweit sie prozeßbezogen sind, erstattungsfähig (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluß vom 4.4.95; 7 Ta 243/94 [§Ca 3728/92, ArbG Wesel]
- Detektivkosten sind auch privat absetzbar, wenn konkreter Verdacht besteht (AG Hessen 8K3370)
- Bei besonders schweren Verstößen, durch die das Vertrauen vom Arbeitgeber zum Mitarbeiter gestört wird, akzeptieren Gerichte auch eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Die Auffassung der Gerichte von "besonders schweren Verstößen" reichen vom Diebstahl eines Kuchenstücks (Bundesarbeitsgericht, Az: 2 AZR 3/83) bis zur Arbeit in einem fremden Betrieb trotz erfolgter Krankschreibung (Landesarbeitsgericht München, Az: 6 Sa 96/82)
- Testkäufe reichen als Beweise (AG Kaiserslautern 5CA 119/84)
- Verdeckte Videoüberwachung ist zulässig, wenn Warenverluste enstanden sind und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln (BAG 5AZR 116/86)
- Bei Beobachtung von Mitarbeitern muß die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht informieren (Beschluß 26.3.91 BA8G 1ABR 26/90)
- Wie die Kriminalpolizei berichtete, verursachten Wirtschaftskriminelle 2007 etwa 4,1 Mrd. € Schaden. Die Zahl der nicht aufgedeckten Vergehen oder jener, die nicht zur Anzeige gebracht würden, liege aber noch beträchtlich höher.
Wissenswertes über unsere Detektiv Tätigkeit und die Detektei Branche
Beispiel